Gesetze / Verordnung über Flugfunkzeugnisse
FlugfunkV§ 5 Anmeldung zur Prüfung
Stand: 10.06.2019
Die Anmeldung zu einer Prüfung für den Erwerb eines Flugfunkzeugnisses muss schriftlich unter Angabe der beantragten Zeugnisart spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde erfolgen.
Änderungsverlauf
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07.02.2012 Ausfertigung
§ 5 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Februar 2012 (BGBl. I 183)
BGBl. 2012 I S. 183
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